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   FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05   

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FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05 (https://dejure.org/2009,20590)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.01.2009 - 1 K 1701/05 (https://dejure.org/2009,20590)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 1 K 1701/05 (https://dejure.org/2009,20590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Investitionszulage nach § 3 Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1999 für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden; Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage; Begriff des Beginns der nachträglichen Herstellungsarbeiten oder Erhaltungsarbeiten bei Baumaßnahmen; ...

  • Judicialis

    InvZulG 2007 § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundlegende mehrjährige Sanierung eines Plattenbaus mit 120 Wohnungen und drei Hauseingängen durch mehrere Handwerker als investitionszulagenrechtlich einheitliche Baumaßnahme trotz einjähriger insolvenzbedingter Unterbrechung der Bauarbeiten; für den Selbstbehalt nach ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundlegende mehrjährige Sanierung eines Plattenbaus mit 120 Wohnungen und drei Hauseingängen durch mehrere Handwerker als investitionszulagenrechtlich einheitliche Baumaßnahme trotz einjähriger insolvenzbedingter Unterbrechung der Bauarbeiten - für den Selbstbehalt nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.11.1990 - III R 50/88

    Bindende Bestellung eines Gegenstandes als Beginn der Herstellung auch dann, wenn

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05
    Er sieht die Richtigkeit der in dem Urteil aufgezeigten Grundsätze auch durch die Rechtsprechung bestätigt, die im Hinblick auf die durch die Fördergesetze beabsichtigten Investitionsanreize grundsätzlich den Beginn der Herstellung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfange annimmt, zu dem und soweit der Investor sich bindend und unwiderruflich in einer nach außen dokumentierten Weise für die Herstellung entschieden hat (Urteile des BFH vom 01. Juni 1979, III R 101/76, BStBl. 1979 II 580; vom 22. September 1989, III R 180/86, BFH/NV 1990, 528; vom 13. Juli 1990, III R 54/86, BStBl. 1990 II 923; vom 09. November 1990, III R 50/88, BStBl. 1991 II 425; vom 10. Januar 1992, III R 99/89, BFH/NV 1992 II 558).
  • BFH, 13.07.1990 - III R 54/86

    Die Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts beginnt für Zwecke der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05
    Er sieht die Richtigkeit der in dem Urteil aufgezeigten Grundsätze auch durch die Rechtsprechung bestätigt, die im Hinblick auf die durch die Fördergesetze beabsichtigten Investitionsanreize grundsätzlich den Beginn der Herstellung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfange annimmt, zu dem und soweit der Investor sich bindend und unwiderruflich in einer nach außen dokumentierten Weise für die Herstellung entschieden hat (Urteile des BFH vom 01. Juni 1979, III R 101/76, BStBl. 1979 II 580; vom 22. September 1989, III R 180/86, BFH/NV 1990, 528; vom 13. Juli 1990, III R 54/86, BStBl. 1990 II 923; vom 09. November 1990, III R 50/88, BStBl. 1991 II 425; vom 10. Januar 1992, III R 99/89, BFH/NV 1992 II 558).
  • BFH, 10.01.1992 - III R 99/89

    Rückforderung der Investitionszulage auf Grund eines kurzen Zeitraums um neue

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05
    Er sieht die Richtigkeit der in dem Urteil aufgezeigten Grundsätze auch durch die Rechtsprechung bestätigt, die im Hinblick auf die durch die Fördergesetze beabsichtigten Investitionsanreize grundsätzlich den Beginn der Herstellung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfange annimmt, zu dem und soweit der Investor sich bindend und unwiderruflich in einer nach außen dokumentierten Weise für die Herstellung entschieden hat (Urteile des BFH vom 01. Juni 1979, III R 101/76, BStBl. 1979 II 580; vom 22. September 1989, III R 180/86, BFH/NV 1990, 528; vom 13. Juli 1990, III R 54/86, BStBl. 1990 II 923; vom 09. November 1990, III R 50/88, BStBl. 1991 II 425; vom 10. Januar 1992, III R 99/89, BFH/NV 1992 II 558).
  • BFH, 01.06.1979 - III R 101/76

    Bestelltes Wirtschaftsgut - Werklieferungsvertrag - Kaufvertrag

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05
    Er sieht die Richtigkeit der in dem Urteil aufgezeigten Grundsätze auch durch die Rechtsprechung bestätigt, die im Hinblick auf die durch die Fördergesetze beabsichtigten Investitionsanreize grundsätzlich den Beginn der Herstellung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfange annimmt, zu dem und soweit der Investor sich bindend und unwiderruflich in einer nach außen dokumentierten Weise für die Herstellung entschieden hat (Urteile des BFH vom 01. Juni 1979, III R 101/76, BStBl. 1979 II 580; vom 22. September 1989, III R 180/86, BFH/NV 1990, 528; vom 13. Juli 1990, III R 54/86, BStBl. 1990 II 923; vom 09. November 1990, III R 50/88, BStBl. 1991 II 425; vom 10. Januar 1992, III R 99/89, BFH/NV 1992 II 558).
  • FG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 K 513/03

    Für Investitionszulage maßgeblicher Zeitpunkt der Beendigung der Bauarbeiten bei

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05
    Demgegenüber hat das Finanzgericht des Landes Brandenburg mit Urteil vom 24. Februar 2005 (5 K 513/03, EFG 2005, 1376) unter ausdrücklicher Abweichung von der Verwaltungsauffassung ein Bündel von Erhaltungsmaßnahmen investitionszulagenrechtlich dann als einheitlichen Vorgang bewertet, wenn ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht und die Einzelmaßnahmen Gegenstand eines von vornherein gefassten Gesamtplans sind.
  • BFH, 22.09.1989 - III R 180/86

    Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs - Verstoß gegen allgemeine

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05
    Er sieht die Richtigkeit der in dem Urteil aufgezeigten Grundsätze auch durch die Rechtsprechung bestätigt, die im Hinblick auf die durch die Fördergesetze beabsichtigten Investitionsanreize grundsätzlich den Beginn der Herstellung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfange annimmt, zu dem und soweit der Investor sich bindend und unwiderruflich in einer nach außen dokumentierten Weise für die Herstellung entschieden hat (Urteile des BFH vom 01. Juni 1979, III R 101/76, BStBl. 1979 II 580; vom 22. September 1989, III R 180/86, BFH/NV 1990, 528; vom 13. Juli 1990, III R 54/86, BStBl. 1990 II 923; vom 09. November 1990, III R 50/88, BStBl. 1991 II 425; vom 10. Januar 1992, III R 99/89, BFH/NV 1992 II 558).
  • BFH, 02.12.2013 - III B 71/13

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine

    Darüber hinaus weiche das angefochtene Urteil von den Urteilen des FG Brandenburg vom 24. Februar 2005  5 K 513/03 (EFG 2005, 1376) sowie des FG Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2009  1 K 1701/05 (EFG 2009, 1332) ab.

    Ebenfalls keinen Erfolg hat die Beschwerde, soweit die Klägerin wegen der Frage, ob die Bauarbeiten zur Sanierung des Anwesens einheitlich oder getrennt zu beurteilen gewesen seien, eine Abweichung des FG von den Urteilen des FG Brandenburg in EFG 2005, 1376 und des FG Sachsen-Anhalt in EFG 2009, 1332 rügt und damit die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geltend macht (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO).

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